
Allgemeine SchülerPatenschaft und LehrerPatenschaft
Die steigende Zahl von SchülerInnen, die zu AIDS-Waisen werden und die erforderlichen Gebühren nicht (mehr) aufbringen können, sowie die durch die globale Finanzkrise rapide steigenden Lebenshaltungskosten in Kenia belasten den Haushalt der Badilika-Projekte zunehmend. Damit
die Kinder trotz Verlust der Eltern zumindest eine gute Schul- bzw.
Vorschulbildung erhalten, wollen wir den Kindern den Besuch der
jeweiligen Center weiterhin ermöglichen, ohne die Einrichtungen dabei
finanziell zu überfordern.
Sie können dieses Vorhaben in Form einer nicht personengebundenen Allgemeinen SchülerPatenschaft unterstützen mit einem monatlichen Mindestbetrag von 10 €. Dieser Betrag hilft mit, die Unterbringung im einer Ganztagseinrichtung (Madaraka Education Center Mombasa), Lernmaterial, Schulspeisung, eine neue Uniform pro Jahr, sowie medizinische Untersuchungen und Impfungen zu gewährleisten. Die finanzielle Stabilität der jeweiligen Bildungseinrichtung wird dadurch automatisch mitgesichert.
Gerne fördert Badilika auch Weiterbildungsmaßnahmen für die Lehrkräfte unserer Einrichtungen, um die Qualität der Ausbildung zu sichern. Machen Sie mit und übernehmen Sie eine LehrerPatenschaft für 20 € monatlich.
So gewährleisten Sie nicht nur die weitere Schulbildung der betroffenen SchülerInnen, sondern sichern auch den Fortbestand und die erfolgreiche Arbeit des Centers.
Wirklich jeder Euro hilft!
Herzlichen Dank. Asante sana.
Sie möchten gerne direkt online spenden? Bitte klicken Sie dafür auf diesen Button:

Badilika e.V.
Spendenkonto 0880 443
Deutsche Bank Krefeld
BLZ 320 700 24
Für Spenden aus dem Ausland bitte noch ergänzen:
BIC (SWIFT): DEUT DE DB320
IBAN: DE22 320 700 240 0880443 00
Badilika e.V. ist beim Finanzamt Krefeld als gemeinnützig anerkannt im Sinne der
§§ 51 ff. AO und § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und berechtigt, für Spenden steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Diese erhalten Sie in der Regel am Anfang des Folgejahres.
Bei Spenden bis 200 € erkennt Ihr Finanzamt eine Kopie des Überweisungsträgers oder Ihres Kontoauszugs als Beleg an.
§§ 51 ff. AO und § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und berechtigt, für Spenden steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Diese erhalten Sie in der Regel am Anfang des Folgejahres.
Bei Spenden bis 200 € erkennt Ihr Finanzamt eine Kopie des Überweisungsträgers oder Ihres Kontoauszugs als Beleg an.